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Zahlungsoptionen

Sehr geehrte Kunden der Pferdeklinik SaarLorLux,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kosten für alle Untersuchungen, Behandlungen, klinischen Leistungen, die stationäre Unterbringung und Medikamentenabgabe grundsätzlich direkt nach der Untersuchung / Behandlung und vor Entlassung Ihres Pferdes fällig werden.

Die Pferdeklinik Altforweiler bietet Ihnen folgende Optionen, mit denen Sie die Untersuchung und Behandlung Ihres Pferdes bezahlen können:

1. Barzahlung

Die Rechnung kann bei Abholung nach stationärer Behandlung bzw. nach Beendigung Ihres ambulanten Besuches bar bezahlt werden.

2. EC-Karte

Gerne können Sie die Rechnung bei Abholung nach stationärer Behandlung bzw. Beendigung Ihres ambulanten Besuches mit Ihrer EC-Karte bezahlen. Bitte beachten Sie, dass dies nur mit Geheimnummer möglich ist. Häufig verfügen EC-Karten aus Sicherheitsgründen über Beschränkungen hinsichtlich des Zahlungsbetrages. Dies sollten Sie vorab mit Ihrer Bank klären, um Probleme zu vermeiden.

3. Kreditkarte (Mastercard / VISA)

Mit der Mastercard- und VISA-Kreditkarte akzeptieren wir die gängigsten Kreditkarten. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kreditkarte noch gültig ist und den notwendigen Deckungsrahmen aufweist.

4. Pferde mit OP-Versicherung bei der R+V, Uelzener- und Allianz-Versicherung

Die R+V, Uelzener- und die Allianz-Versicherung räumt Ihren Kunden in Zusammenarbeit mit unserer Klinik besondere Regelungen zur Begleichung der Rechnung ein. Dies gestaltet sich folgendermaßen:

OP – versicherte Pferde: Je nach Versicherungstyp (einfacher oder zweifacher Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), mit / ohne Selbstbeteiligung etc.) werden die Kosten gemäß Ihres gültigen Vertrages mit der Versicherung von dieser übernommen. Damit Sie nicht in Vorleistung für diese von der Versicherung gedeckten Kosten gehen müssen, haben wir mit der Uelzener- und Allianz-Versicherung vereinbart, dass wir mit diesen direkt abrechnen und Sie so von dieser Zahlung bei Abholung ihres frisch operierten Pferdes entlasten können. Dazu benötigen wir vor Durchführung der Untersuchungen und Operation die Freigabe Ihrer Versicherung sowie die von Ihnen unterschriebene Abtretungserklärung.

Wichtig ist, dass Sie prüfen, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz besteht!

So sind unter anderem die Wartezeit und der Beginn der Erkrankung zu berücksichtigen. Fällt der Beginn der zu operierenden Erkrankung in die Wartezeit, kommen die Versicherungen in der Regel nicht für die Operationskosten auf. Gleiches gilt unter Umständen für Operationen, die Erkrankungen betreffen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits bestanden haben (z.B. „Chip“-Operationen). Sinnvollerweise sollte im Vorfeld abgeklärt werden, ob die bei Ihrem Pferd geplante OP im Leistungskatalog Ihrer Versicherung enthalten ist.

Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass einige Kosten von Ihrer OP-Versicherung nicht gedeckt werden. Dazu gehört unter Umständen die stationäre Unterbringung, der Anteil der Selbstbeteiligung und eventuell die Differenz zwischen dem Gesamtrechnungsbetrag und dem von der OP-Versicherung gedeckten Betrag (z.B. falls Sie nur den einfachen Satz der GOT versichert haben). Sie brauchen bei der Abholung Ihres Pferdes nur die nicht von der Versicherung gedeckten Kosten zu bezahlen. Dabei können Sie die oben unter 1. – 4. aufgeführten Zahlungsoptionen verwenden. Bitte melden Sie den Versicherungsstatus zu Beginn der Behandlungen und vor Operationen an.

Sollten Sie noch keine OP- oder Krankenversicherung für Ihr Pferd abgeschlossen haben und daran interessiert sein, informieren wir Sie gerne!

5. Besitzer mit Mehrwertsteuerbefreiung

Sollten Sie von der deutschen Mehrwertsteuer befreit sein (Nachweis erforderlich), bitten wir Sie, uns dies vor Beginn der Untersuchungen und Behandlungen mitzuteilen. Eine spätere Änderung in unserem Praxis-Managmentsystem führt leider zu einem deutlichen Mehraufwand und muss Ihnen dann in Rechnung gestellt werden.